Neues Jahr, neue Regeln - so auch beim Mindestlohn. Der ist mit dem Jahreswechsel auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. „Der Anstieg um 0,41 Cent macht 3,4 Prozent aus und bleibt somit weit hinter dem derzeitigen Kaufkraftverlust zurück“, rechnet die Lohnsteuerhilfe Bayern vor. Die neue Lohnuntergrenze betrifft sowohl versicherungspflichtige Beschäftigte als auch Minijobber. Laut Statistischem Bundesamt profitieren rund 5,8 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor davon. Vom Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose.
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