Erinnern Sie sich noch? Ende Mai stellte die Stadt Bremerhaven in einer Pressemitteilung klar, dass das „Koggenbräu“ zwar erhaltenswert, aber nicht denkmalgeschützt sei. Das war die Aussage zur Frage, ob aus dem Bebauungsplan von 2003 nicht eine Erhaltungswürdigkeit des „Koggenbräus“ herauszulesen ist. Der Besitzer der Bremer Union-Brauerei will in dem Gebäude eine Erlebnisgastronomie mit Brauerei und Touristinformation schaffen. Erhaltenswert, aber nicht denkmalgeschützt. Sollte wohl heißen: Kann auch abgerissen werden. Aber jetzt die Kehrtwende. Viele Bremerhavener atmen auf. Der Investor will das „Koggenbräu“, das eine besondere Bedeutung für die Hafengeschichte der Stadt hat, unter Denkmalschutz stellen. Hurra! Der öffentliche Druck wurde zu groß. Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) und Brauerei-Chef Lüder Kastens waren zum Handeln gezwungen. Etwas andere Gedankengänge machen übrigens auch die Runde. Danach droht man erstmal mit dem Abriss eines Gebäudes, um dann zu erreichen, dass es unter Denkmalschutz gestellt wird. Warum das Ganze? „Die Weiterentwicklung des jetzt unter Denkmalschutz stehenden Getreidespeichers könne er auch dank steuerlicher Vergünstigungen für den Aufwand zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung von Baudenkmälern wirtschaftlich ermöglichen“, heißt es etwas sperrig in der Pressemitteilung der Stadt. Ein länger gehegter, geschickter Schachzug, um an Fördergelder und in den Genuss von Steuervergünstigungen zu kommen? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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