Fast ein Jahrzehnt haben sich Finanzgerichte und -behörden mit Prämienzahlungen von Krankenkassen beschäftigt. Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die zuletzt praktizierte Regelung mit der 150-Euro-Obergrenze auf Dauer festgelegt, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern mitteilt. Davon betroffen sind zusätzliche Gesundheitskosten, die der Versicherte selbst getragen hat.
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