Leben & Sparen

Auch für Vater- und Muttertags-Geschenke gelten die Verbraucherrechte

Dieses Jahr liegen Muttertag und Vatertag besonders dicht beisammen und die Suche nach dem passenden Geschenk geht los. Auch da kann man mal daneben liegen. Also Umtausch? Meistens geht es, aber es gibt einige Einschränkungen.

Blumen zählen zu den beliebtesten Geschenken zum Muttertag, hier gelten allerdings nur beschränkte Verbraucherrechte.

Blumen zählen zu den beliebtesten Geschenken zum Muttertag, hier gelten allerdings nur beschränkte Verbraucherrechte. Foto: Michael/dpa

Ob Blumenstrauß, Pralinen, Kuchen in Herzform oder ein netter Filmabend, die Angebotsvielfalt ist groß und lockt. Aber was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn das passende Geschenk nicht einwandfrei ist oder nicht pünktlich da ist? Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.
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