Meinung & Analyse

Kommentar: Wirtschaftsfeindlich nur auf den ersten Blick

Das Verfassungsgericht billigt die Gewinnabschöpfung bei Stromerzeugern – allerdings nur befristet. Dauerhafte Modelle stoßen auf rechtliche Grenzen.

Kommentar: Wirtschaftsfeindlich nur auf den ersten Blick
Auf den ersten Blick scheinen die Verfassungsrichter ganz im Sinne von Grünen und Linken entschieden zu haben: Sie billigen die Gewinnabschöpfung bei Stromerzeugern, mit der der Staat die Strompreisbremse für Verbraucher finanzierte. Die damalige Grünen-Chefin Ricarda Lang war 2022 eine der ersten, die nach einer Übergewinnsteuer für die Strombranche rief. Es störe ihr Gerechtigkeitsempfinden, wenn Betriebe mit hohen Gewinnen ihre Kosten früh auf Verbraucher umlegten. Nun wünscht sich die Linkspartei, dass aus der Übergewinnsteuer eine Dauereinrichtung wird. Doch die Fans des übergriffigen Staates sollten genau lesen. Die Richter betonen ausdrücklich, dass ein solcher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit nur in Ausnahmesituationen zulässig ist.

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