Die Reform des Wahlrechts ist überfällig und richtig. Überfällig, weil sie das Verfassungsgericht seit Jahren anmahnt. Richtig, weil sie die Zahl der Mandatsträger klar festlegt, ohne im Kern vom bewährten System aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht abzurücken. Ersteres sorgt dafür, dass die Parteien gemäß ihrer bundesweiten Stimmenanteile im Parlament vertreten sind, Letzteres sichert eine regionale Repräsentanz, weil jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten ist. Dass Letzteres künftig nicht mehr zwingend der Fall sein wird, ist sicher ein Schwachpunkt des neuen Gesetzes. Aber ist es deswegen undemokratisch?
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