Die Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichts steht in diesem Jahr unter dem Eindruck der Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ und der Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei. Wie könnte es auch anders sein, schließlich hat das Gutachten des Verfassungsschutzes, auf dem die neue Einstufung beruht, und der laufende Rechtsstreit mit der AfD eine hitzig-heikle Debatte ausgelöst, die nun neu befeuert wurde. Was war passiert? Die AfD hatte erwartungsgemäß gegen die Hochstufung geklagt, worauf hin der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgab. Sie hat zur Folge, dass die Behörde die AfD zunächst nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnet und die mit der Hochstufung verbundenen Maßnahmen vorerst auf Eis liegen.
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