Mit dem Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ im Sommer 2024 ist die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Wagnis eingegangen. Denn es warf die Frage auf, ob ein Vereinsverbot die im Grundgesetz verankerte Presse- und Meinungsfreiheit unterlaufen darf. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, die ehemalige Ministerin hat vorschnell gehandelt. Ihr Verbot hat keine Gültigkeit. Die Gerichtsentscheidung ist somit auch ein Auftrag an die Politik, künftig solche Schritte mit größerer Sorgfalt anzugehen.
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Der NZ-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.