Mehr als die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Anders als Pflegeprofis haben pflegende Angehörige jedoch keinen Urlaubsanspruch und können sich nicht auf Kollegen verlassen, wenn sie verhindert sind. Mit der Verhinderungspflege stellt der Gesetzgeber deshalb sicher, dass auch pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können. Aber wer kann die Pflege bei Verhinderung leisten? Wer übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege? Wie schöpfe ich die verfügbaren Mittel aus? Und was gilt es bei der Beantragung von Verhinderungspflege zu beachten? Expertinnen und Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) informierten zu diesem Thema in unserem Lesertelefon. Sprechzeit. Die wichtigsten Fragen und Antworten gibt es hier zum Nachlesen:
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