Cuxland

Wie die Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke im Cuxland beachtet wird

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke „to go“. Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen dafür eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten. Der Landkreis hat kontrolliert.

Seit knapp einem Jahr kontrollieren Mitarbeiter der Abfallbehörde Betriebe im Kreisgebiet, ob auch die Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen und Getränke beachtet wird.

Seit knapp einem Jahr kontrollieren Mitarbeiter der Abfallbehörde Betriebe im Kreisgebiet, ob auch die Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen und Getränke beachtet wird. Foto: Landkreis Cuxhaven

Die flächendeckenden Kontrollen im Landkreis Cuxhaven haben ein positives Ergebnis erzielt. Die Kontrollen wurden seit dem Sommer 2023 in 130 Betrieben durchgeführt und dauern an. Dabei wurden bisher 18 Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt.

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