Alle waren da. Nur der Angeklagte nicht, der sich wegen Vergewaltigung und Missbrauchs junger Frauen verantworten sollte. Stattdessen legte der Verteidiger ein Schreiben vor, das eine Angststörung attestierte. Doch daran mochte die Opferseite nicht so recht glauben. Dennoch: Der Prozess gegen den Ex-Bundeswehrsoldaten vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts wurde vertagt.
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