Laut Landwirtschaftskammer sind in den kommenden Monaten nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um das Wachstum zu kontrollieren oder Bäume gesund zu halten. Grundlage für das Verbot ist Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Es dient dem Schutz von Arten, die auf Gehölze angewiesen sind, sichert Blüten für Insekten und erhält Brutplätze für Vögel.
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