Die Rechtsbeistände, die drei des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagte Männer vertreten, trugen am Montag weitere Punkte vor, die aus ihrer Sicht weiterer Klärung bedürfen. Dabei geht es unter anderem um die Motivlage, aber zum Beispiel auch um die Frage, warum ein bislang als mutmaßlicher Messerführer gehandelter Beschuldigter die Waffe gar nicht bei sich getragen haben könne.
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