Die Kreisverwaltung warnt das Land Niedersachsen davor, den ländlichen Raum in seinen Entwicklungsmöglichkeiten einzuschränken. Es müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung auf der einen Seite und sogenannten Freiraumstrukturen - also Naturschutz, Klimaanpassung und Landwirtschaft - gewährleistet werden.
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