„Jede Gemeinde ist verpflichtet, die zur Unterdrückung eines Schadenfeuers erforderlichen Einrichtungen zu treffen und zu unterhalten. Namentlich muss jede Gemeinde eine bestimmte Anzahl von Feuereimern, Leitern, Feuerhaken, Laternen und Wasserfässern besitzen“, bestimmte die Königliche Landdrostei Stade 1879 in der „Feuerlöschordnung für die Flecken und das platte Land“. Es dauerte aber noch bis zur Jahrhundertwende, bis es 1900 in Midlum zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr kam.
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