Vor einer Woche war die Anklagebank noch leer geblieben, weil ein Attest über eine Angststörung des Mannes vorgelegen hatte. Daran mochte die Verteidigung nicht recht glauben. Zumal es ziemlich normal sei, dass ein Beschuldigter Angst vor einem Prozess am Landgericht haben könne, wo empfindliche Haftstrafen zu erwarten sind. Im Laufe der Woche nahm sich der psychiatrische Gutachter Dr. Harald Schmidt, ein versierter Gerichtssachverständiger, den mutmaßlichen Vergewaltiger und ehemaligen Bundeswehrsoldaten vor. Nach einem ausführlichen Gespräch lautete seine Einschätzung: verhandlungsfähig.
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