„Wir ermitteln von Amts wegen gegen Herrn Wegener wegen Beleidigung“, sagt Polizeisprecher Stephan Hertz. Das sei immer dann der Fall, wenn die Polizei Kenntnis über eine Straftat erhalte, auch ohne dass eine Anzeige vorliege. Grundlage der Ermittlungen seien die Videos, die bei Social Media kursierten. Die Berichterstattung über den Vorfall sei nicht der Grund für die Ermittlungen.
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