Im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz verankert ist die Berufung eines Sachverständigenrates. Der soll den Senat dabei unterstützen, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Jetzt hat der Senat die notwendige Rechtsverordnung beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den „Sachverständigenrat für Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik“ festgelegt.
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