Bremerhaven

Verbot von „Lachgas“-Verkauf an Minderjährige

„Lachgas“ darf im Land Bremen nicht mehr verkauft werden. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Das Verbot gilt auch für Kioske, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen und Automaten. Gesundheitliche Schäden durch Konsum sind enorm.

Verkauf von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige wird verboten, hat der Bremer Senat am Dienstag beschlossen - auch in Kiosken, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen, Automaten. Innensenator Ulrich Mäurer: „Wir gucken nicht länger zu.“

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