Darüber, wer die Kosten für die Schul- oder Kitabegleitung von Kindern mit Diabetes Typ 1 übernimmt, sind sich die Kommunen und die Krankenkassen seit Jahren uneins. Die Änderung der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) zum ersten November hat die Rechtslage verkompliziert und die Fronten verhärtet.
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