Das Verfahren um den Mord an Ekaterina B. könnte wie erwartet vom Bundesgerichtshof untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag Revision eingelegt, bestätigt Oberstaatsanwalt Oliver Constien. Einer der Verteidiger des 47 Jahre alten Ehemanns der Getöteten hatte bereits direkt nach dem Urteilsspruch am Dienstag angekündigt, das oberste deutsche Gericht mit dem Fall beschäftigen zu wollen.
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