Bremerhaven

Mordprozess Ekaterina B.: Ihre kleine Tochter darf nicht vor Gericht aussagen

Im Prozess um den Tod von Ekaterina B. hat das Jugendamt dem Gericht verboten, die sechs Jahre alte Tochter des Opfers als Zeugin zu befragen. Das Kind soll sich einem Betreuer anvertraut haben und angeblich ihren Vater belasten.

Die Aufnahme zeigt den Flur im Landgericht - offenbar kein guter Ort für Kinder.

Die Aufnahme zeigt den Flur im Landgericht - offenbar kein guter Ort für Kinder. Foto: Masorat-f

In den Ermittlungsakten der „Mordkommission Ekaterina“ findet sich ein Vermerk, dass das Mädchen doch mitbekommen haben könnte, wie ihre Mutter getötet oder der Leichnam zerteilt wurde. „Ihr Geheimnis“ von abgetrennten Händen und dass ihre Mutter „Müll“ sei, soll sie einem Betreuer anvertraut haben. Das Gericht erkannte in dem Aktenvermerk schon bald nach Prozessbeginn eine derartige Brisanz, dass es die inzwischen Sechsjährige dazu befragen wollte.

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