Der Vorsitzende Richter Björn Kemper hat ein Selbstleseverfahren angeordnet und an alle Prozessbeteiligten, also Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenkläger, einen Stapel Papiere verteilt - so genannte Urkunden. Das sind Schriftstücke aus den Ermittlungsakten, die sonst alle in den Verhandlungen hätten verlesen werden müssen.
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