Bremerhaven

Mordprozess: Darum soll Ekaterinas Mann nach 15 Jahren nicht wieder freikommen

Im Mordprozess um die getötete Ekaterina B. hat der Staatsanwalt am Dienstag sein Plädoyer gehalten. Sollte das Gericht seiner Einschätzung folgen, wird der angeklagte Ehemann des Opfers für sehr lange Zeit nicht aus dem Gefängnis freikommen.

Der Ehemann von Ekaterina B. soll lebenslang in Haft, fordern die Ankläger. Sein Verteidiger Thomas Domanski wird in der kommenden Woche plädieren, ob sein Mandant schuldig ist oder freigesprochen werden soll.

Der Ehemann von Ekaterina B. soll lebenslang in Haft, fordern die Ankläger. Sein Verteidiger Thomas Domanski wird in der kommenden Woche plädieren, ob sein Mandant schuldig ist oder freigesprochen werden soll. Foto: Brockmann

Lebenslänglich. Ohne Auswege. Keine mildernden Umstände. Für den Staatsanwalt im Mordprozess Ekaterina B. ist die Lage eindeutig: Er sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat. Auch eine besondere Schwere der Schuld sei zu erkennen. Genauso urteilen auch die Opferanwältin der kleinen Tochter sowie die Nebenkläger im Namen der Mutter und des Bruders von Ekaterina - sie schließen sich dem Staatsanwalt an, fordern ebenfalls lebenslange Haft.

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