Lebenslänglich. Ohne Auswege. Keine mildernden Umstände. Für den Staatsanwalt im Mordprozess Ekaterina B. ist die Lage eindeutig: Er sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat. Auch eine besondere Schwere der Schuld sei zu erkennen. Genauso urteilen auch die Opferanwältin der kleinen Tochter sowie die Nebenkläger im Namen der Mutter und des Bruders von Ekaterina - sie schließen sich dem Staatsanwalt an, fordern ebenfalls lebenslange Haft.
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