Ist es Privatpersonen im Land Bremen erlaubt, Wildtiere zu halten? Laut den Polizeiverordnungen für Bremerhaven und Bremen ist es verboten, gefährliche Tiere „außerhalb tier- und artenschutzrechtlich genehmigter Einrichtungen und Betriebe“ privat zu halten. Eine 32 Seiten lange Liste weist sogar aus, welche gefährlichen Tiere darunter fallen: Sie reicht vom Menschenaffen bis zum großen blaugeringelten Oktopus, dessen Biss auch für Menschen tödlich enden kann. Selbstverständlich auf der Liste: Bären, alle Großkatzen, zu denen Löwen gehören, auch Elefanten. Aber auch Kängurus stehen auf der Liste, Strauße oder mancher Fisch.
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