Im Lande Bremen dürfen Spielhallen und Wettbüros nur noch betrieben werden, wenn sie mindestens 500 Meter Abstand haben zu Schulen und anderen Glücksspielstätten. Sie dürfen keine Getränke ausschenken und keinen Personen unter 21 Zutritt gewähren. Diese Regeln gelten seit 2023.
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