Trotz einiger Pannen muss die Bürgerschaftswahl 2023 im Land Bremen nach einer Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts erstmal nicht wiederholt werden. Das Gericht wies am Dienstag zwei Einsprüche zurück und verwarf zwei weitere Einsprüche als unzulässig. (Aktenzeichen 14 K 1530/23, 14 K 1542/23, 14 K 1480/23, 14 K 1400/23)
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