Erhaltenswert, aber nicht denkmalgeschützt. Das ist die Aussage des Magistrats der Stadt Bremerhaven zur Frage, ob aus dem Bebauungsplan von 2003 nicht eine Erhaltungswürdigkeit des „Koggenbräus“ herauszulesen ist. Erhaltenswert, aber nicht denkmalgeschützt. Und deswegen kann es auch abgerissen werden. Mag rechtlich korrekt sein, aber ist es deshalb auch richtig? Insgesamt scheint man dem Investor freie Hand zu lassen - bis hin zum Zugeständnis, mit der Tourist-Info einen Ankermieter zu präsentieren. Auch das ist ja gelebte Praxis, siehe Sail-City-Hotel oder Stadtbibliothek. Das muss per se nicht verwerflich sein, nur dann muss man sich vorher nicht so weit aus dem Fenster lehnen und erzählen, dass die Stadt genau das nicht mehr machen will, privaten Investoren (wie schreibt der Kollege Gehrke so schön) ein gemachtes Bett zu bereiten.
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