Bei der Stadtverordnetenversammlung am 13. September wurden die Kandidaten von Bündnis Deutschland (ehemals Bürger in Wut) nicht in das Wahlprüfungsgericht gewählt. Stattdessen habe die Linken einen Wahlvorschlag für das Wahlprüfungsgericht einbringen dürfen, heißt es in einer BD-Stellungnahme.
„Das Vorschlagsrecht liegt laut Gesetzeslage aber ausschließlich bei unserer Fraktion. Ein Mehrheitsbeschluss entgegen geltendem Recht ist rechtswidrig und würde Missbrauch Tür und Tor öffnen“, so die BD-Fraktionsvorsitzende Julia Tiedemann. „Die Fraktion Bündnis Deutschland wird ein solches Vorgehen in der Stadtverordnetenversammlung nicht tolerieren und eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen.“ Sollte es nicht zu einer Korrektur kommen, werde BD den Klageweg bestreiten.