Einer der Verteidiger des Mannes hatte den Antrag gestellt, ihn aus der Haft zu entlassen, denn: Wenn seine Mutter die Tat gestehe, dann könne ja nicht er der Mörder sein.
Die 66-Jährige hatte vor Gericht ausgesagt, sie habe Ekaterina B. erwürgt und die Leiche anschließend zerteilt. Ihr Sohn habe ihr erst später geholfen, die Leichenteile zu beseitigen. Sie waren einen Monat nach dem Verschwinden der Frau im März in einem Koffer an den Weserdeich angetrieben. Ihr Ehemann war am selben Tag verhaftet worden.
Das Gericht muss ein großes Puzzle aus Spuren und Aussagen ordnen, der Prozess läuft seit August und soll noch mindestens bis März 2023 dauern. Am Mittwoch soll ein Freund des Angeklagten befragt werden, am Donnerstag eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, in dessen Obhut die sechs Jahre alte Tochter ist.
Das Schwurgericht hat nun den Antrag der Verteidigung zurückgewiesen, den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufzuheben. Die Kammer hat entschieden, dass der 46-Jährige im Gefängnis bleiben muss.
Zur Begründung führen die Richter im Wesentlichen aus, dass der Angeklagte nach dem bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung der Tat noch immer dringend verdächtig sei. Auch die Angaben der Mutter des Angeklagten würden den dringenden Tatverdacht zum jetzigen Zeitpunkt nicht entkräften.
Mordprozess Ekaterina: Jetzt muss ein Freund des Angeklagten aussagen
Vor dem Landgericht Bremen wird der Mordprozess Ekaterina B. fortgesetzt. Am Mittwoch (15. November 2022) wird ein Freund des Angeklagten in den Zeugenstand gerufen. Für die NORDSEE-ZEITUNG wird weiterhin Thorsten Brockmann das Geschehen verfolgen. Im Interview gibt uns der Reporter einen Ausblick auf die Befragung.