NORD|ERLESEN

Wenn das Netz Selbstjustiz übt

Persönliche Daten geben viele von uns regelmäßig im Netz preis – oft ganz freiwillig. Problematisch wird es dann, wenn jemand anders personenbezogene Daten von uns publik macht – ohne unser Einverständnis. So ging kürzlich in Bremerhaven ein Flugblatt in den sozialen Netzwerken umher, auf dem persönliche Daten und ein Foto einer Person abgedruckt waren, zusammen mit der Behauptung, dass diese Person eine Straftat begangen haben soll. Rechtsexperte David Ruhkopf (36) erklärt, welche juristischen Konsequenzen das für den Urheber, aber auch für jeden, der dieses Flugblatt weiterverteilt, haben kann.

Ein Mann sitzt vor einem Laptop.

Ob im Netz oder im „echten“ Leben: Wenn Menschen persönliche Daten von anderen preisgeben und Behauptungen über sie verbreiten, egal, ob wahr oder unwahr, machen sie sich strafbar.

Foto: stock.adobe.com


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