Unternehmer wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt
Weil er den Mindestlohn für seine Mitarbeiter nicht gezahlt und Schwarzarbeiter beschäftigt hat, ist ein Bauunternehmer aus dem Landkreis Cloppenburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Der 59-Jährige hatte nach Überzeugung des Amtsgerichts Cloppenburg zwischen 2014 und 2016 in 98 Fällen vorsätzlich Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut, wie das Hauptzollamt Oldenburg am Mittwoch mitteilte.

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Nach Angaben eines Sprechers des Hauptzollamts hatte der Unternehmer teils auch Schwarzarbeiter beschäftigt und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Dadurch entstand ein Schaden von 217.000 Euro. Diese wurden vom Gericht eingezogen. Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten bei einer Überprüfung seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer Großbaustelle im Großraum Friesland.