Mit Warnstreiks und Demonstrationszügen stehen die Tarifauseinandersetzungen im Hafen aktuell im Mittelpunkt. Sie überlagern aber eine Entscheidung von enormer Tragweite, auf die die Hafenbetriebe mit großer Sorge gewartet hatten: Das Bundesarbeitsgericht hat die Arbeit der Gesamthafenbetriebe (GHB) abgesichert. Sie dürfen grundsätzlich den Umschlagunternehmen schichtweise Beschäftigte überlassen, ohne dass dies ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet. Das drohende Beben im Hafen ist damit abgewendet.