Gute Nachrichten für die Bäume in der Gemeinde Hagen: Der Rat hat während seiner jüngsten Sitzung eine neue Baumschutzsatzung beschlossen, die nun auch den Ahorn unter Schutz stellt. Doch nicht nur das: Der Verwaltung wurde zudem ein Bußgeldkatalog an die Hand gegeben, um Verstöße in Zukunft leichter und transparenter zu ahnden.
In der aktuell gültigen Baumschutzsatzung, sie stammt aus dem September 2014, sind bestimmte Bäume ausdrücklich vom Schutz ausgenommen. Dazu zählen neben Obstbäumen oder Bepflanzungen auf Friedhöfen auch Nadelgehölze, Birke und Ahorn.
SPD und Grüne stellen Antrag auf Satzungsänderung
Dies wollte die SPD/Grünen-Gruppe im Gemeinderat nicht länger hinnehmen - und stellte einen Antrag auf Änderung der Baumschutzsatzung. Begründung: Der Ahorn sei eine sehr verbreitete Baumgattung in Deutschland. Neben dem heimischen Berg-, Feld- und Spitzahorn seien in unseren Breitengraden auch weitere Arten zu finden, heißt es in dem Antrag. „Mit der Nichtberücksichtigung dieses Baumes in der Baumschutzsatzung wird somit eine große Anzahl unseres Baumbestandes von der Schutzwürdigkeit ausgeschlossen.“ Anders als bei Pappeln, Weiden oder Birken gebe es dafür keine sachliche oder fachliche Begründung.
Dieser Sichtweise schloss sich die Mehrheit der Ratsmitglieder an. Zudem stimmten die Kommunalpolitiker auch für die ebenfalls von SPD und Grünen geforderte Einführung eines Bußgeldkatalogs bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung. Bislang sei es wegen einer fehlenden Regelung „immer wieder zu Problemen bei der Durchsetzung des Bußgeldes gekommen“, heißt es in dem Antrag der Gruppe.
Etwa ein Dutzend Fälle in der Gemeinde pro Jahr
Hintergrund: In der bisherigen Baumschutzsatzung ist lediglich ganz allgemein von Ordnungswidrigkeiten die Rede, die „mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden“. Dies sei für die Verwaltung ein Problem gewesen, räumt auch Bauamtsleiter Jan-Christian Voos ein. Die nun beschlossenen Bußgelder seien eine „klarere Handlungsanweisung für das Ordnungsamt“. Voos schätzt, dass durchschnittlich etwa ein Dutzend solcher Ordnungswidrigkeiten pro Jahr geahndet werden müssten.
Die neue Baumschutzsatzung tritt am 1. April 2023 ebenso in Kraft wie der Bußgeldkatalog. Wer danach zum Beispiel Streusalz im Traufbereich eines Baumes (entspricht dem Ausmaß seiner Krone) anwendet, muss mindestens 250 Euro zahlen - pro Baum.
So teuer werden Verstöße gegen die Baumschutzsatzung
Weitere Beispiele: Fügt jemand einem Baum schwere Schäden zu, die über längere Zeit zu Wachstumsstörungen oder zum Absterben des Baumes führen, so werden 950 Euro (Stammumfang bis 150 cm) bis mindestens 2.850 Euro (Stammumfang ab 251 cm) fällig. Das Entfernen eines geschützten Baumes kostet je nach Wert des Gehölzes 500 bis 5.000 Euro.
Im Fall von Hecken soll weiterhin im Einzelfall entschieden werden, wie hoch das Bußgeld ist. Je entferntem Strauch sind aber mindestens 65 Euro zu zahlen. Zudem ist der Schaden am selben Standort zu ersetzen.
Der Bauamtsleiter empfiehlt allen, die unsicher im Umgang mit Bäumen und Hecken sind, im Rathaus nach Rat zu fragen. „Wir haben hier eine Mitarbeiterin, die dafür zuständig ist und sich auch die Lage vor Ort anschaut“, sagt Voos. Außerdem würden Infoblätter mit allen wichtigen Fragen und Antworten im Rathaus bereitliegen. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 04746/870.