Zum Schutz des Wildtiernachwuchses müssen Hunde von Sonnabend, 1. April, an auf ihren Freilauf verzichten. Dann beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Bis 15. Juli sind Hundehalter verpflichtet, ihre vierbeinigen Weggefährten an die Leine zu nehmen. Ausgenommen sind nur Hunde, die zur Jagdausübung, als Rettungshunde oder als Diensthunde eingesetzt werden.
Die Vorschrift soll vermeiden, dass Nester beschädigt und Jungtiere aufgescheucht oder gerissen werden. Doch schon das Stöbern kann tödlich werden, denn vielfach stellen wild lebende Tiere bei einer empfindlichen Störung die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Verstöße gegen das Anleingebot können von den Gemeinden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden. (pm/mcw)