Bremerhaven

Bremerhaven: Diese Corona-Besuchsregeln gelten jetzt in Krankenhäusern

Die Corona-Lage in Bremerhavens Krankenhäusern entspannt sich langsam: Im Klinikum Reinkenheide müssen derzeit noch fünf Corona-Patienten versorgt werden. Welche Besuchsregeln gelten noch in den Kliniken?

Klinikum Reinkenheide

Die Zahl der Corona-Patienten geht im Klinikum Reinkenheide seit zwei Wochen stark zurück.

Foto: Lothar Scheschonka

20 bis 40 Corona-Patienten mussten im Klinikum Reinkenheide im Schnitt zwischen Mitte Dezember und Anfang Januar versorgt werden. „Seit etwa zwei Wochen geht die Anzahl der positiven Patientinnen und Patienten nun deutlich zurück, aktuell sind es fünf“, sagt Klinikumssprecher Henning Meyer.

Auch wenn sich die Lage entspannt, müssen sich Besucher und Mitarbeiter weiterhin an die Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes halten: Bis zum 7. April gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht.

Mitarbeiter müssen sich drei Mal wöchentlich testen, Patienten bei der Aufnahme, Besucher und Mitarbeiter von Fremdfirmen täglich vor dem Zutritt, sagt Meyer. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt in einem Krankenhaus grundsätzlich, unabhängig vom Zutrittsgrund.

Krankenhäuser hoffen auf Lockerungen

„Wir müssen uns weiterhin an die Vorgaben von Robert Koch-Institut und Infektionsschutzgesetz halten“, sagt Meyer. „Aber wir hoffen natürlich insgesamt auch auf angemessene Erleichterung der Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern, da diese für unsere Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten und auch die Besuchenden doch eine große Belastung darstellen.“

Auch Marco Graudenz, Sprecher der Ameos-Einrichtungen, sagt: „Wir würden es begrüßen, wenn es aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens zu weiteren Lockerungen kommen kann.“

Wie lange dürfen Besucher bei Patienten bleiben?

„Patientinnen und Patienten dürfen pro Tag Besuch von maximal einer Person und für längstens eine Stunde empfangen“, so Meyer. „Besuchszeiten sind in unserem Haus zwischen 9 und 19 Uhr. Hierzu werden wir weiterhin mit den anderen Bremerhavener Krankenhäusern sowie dem Gesundheitsamt im Austausch bleiben, um stets eine angemessene und einheitliche Regelung für die Stadt zu finden.“

Die Regelungen erlauben in besonderen Fällen Ausnahmen, etwa bei Minderjährigen, Schwangeren, im Notfall, Schwerstkranken und Sterbenden. Ausnahmeregelungen müssen durch Ärzte und Pflegekräfte beurteilt werden. Auch in den Ameos-Einrichtungen gelten die Besuchsregelungen unverändert: ein Besucher pro Tag für maximal eine Stunde. Voraussetzung ist ein negativer Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines offiziellen Testzentrums.

„Es gibt für Krankenhäuser keine Landesregelungen mehr“, sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts. „Die Besuchsregelungen erlassen die Krankenhäuser ganz eigenständig auf der Grundlage ihres Hausrechts.“

Denise von der Ahé

Reporterin

Redakteurin/Korrespondentin im Bremer Büro der NORDSEE-ZEITUNG. Kam nach Stationen bei der Saarbrücker Zeitung und der Braunschweiger Zeitung immer weiter Richtung Norden. Sie berichtet aus Bremen über alles, was dort entschieden wird und für Bremerhaven spannend und wichtig ist.

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