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Wenn die ersten Angebote eintrudeln

Die Energieberatung ist absolviert, der Sanierungsplan samt Finanzierung steht, jetzt geht’s ans Eingemachte. Wo sind versierte Handwerker für die neue Dämmung oder die neue Heizung? Was steckt hinter ihren Angeboten? Wer sich nicht auskennt, trifft womöglich falsche Entscheidungen. „Als Verbraucher haben Sie meistens nicht den Überblick“, sagt Dr. Lovis Wambach von der Verbraucherzentrale des Landes Bremen. Von Ursel Kikker

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Dr. Lovis Wambach ist Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen. Sie hilft, Angebote von Architekten und Handwerkern zu prüfen.

Für größere energetische Modernisierungsmaßnahmen – zum Beispiel mit Fassaden- und Dachdämmung sowie neuer Heiztechnik – lautet die Empfehlung: Überlegen, ob man die Maßnahmen nicht lieber an einen Experten abgibt und eine Baubegleitung einsetzt, zum Beispiel einen Architekten. „Er hilft dann auch bei der Beurteilung der Angebote“, sagt Dr. Olaf Voßhans von Haus und Grund in Bremerhaven. Wie sich eine Anfrage an einen Baubegleiter formulieren lässt, zeigt der Musterbrief der Verbraucherzentrale unten auf der Seite. Er lässt sich für die Handwerker-Suche ähnlich verfassen.

Drei bis fünf Angebote werden in der Regel von öffentlichen Auftraggebern von Handwerksbetrieben eingeholt. An dieser Größenordnung darf sich auch der private Bauherr orientieren. Doch welche Handwerker soll er anschreiben? Da hilft nur, sich umzuhören und umzuschauen. Welche Betriebe haben Erfahrung? Welche Referenzen können sie vorweisen? Was sagen andere Auftraggeber? Waren sie zufrieden?

Handwerkskammern können weiterhelfen. Haus und Grund bietet auf seiner Internet-Seite unter anderem einen kostenlosen Handwerker-Vertrag.

Über Bremerhavener Modernisieren ist eine Liste der Energieexperten zu finden: erfahrene Planer und Handwerker, die sich mit energetischer Modernisierung beschäftigen. Allerdings sind überwiegend Bremer Adressen darunter.

Doch Leistungsnachweis ist nicht gleich Leistungsnachweis. „Man muss auf die Vergleichbarkeit achten“, sagt Wambach. Häufig lassen sich die verschiedenen Angebote gar nicht vergleichen. Wer eine neue Heizungsanlage sucht, bekommt von dem einem vielleicht Kessel A, von dem anderen Typ B. „Der günstigste Kostenvoranschlag muss nicht der beste sein“, unterstreicht der Rechtsexperte. Vielleicht enthalte er nur ein veraltetes Gerät, nennt er ein Beispiel.

Die Verbraucherzentrale hilft, Angebote zu prüfen und Punkt für Punkt zu durchforsten. „Sie müssen alles genau nachrechnen“, meint Wambach. Denn die Erfahrung der Verbraucherschützer ist: „Vieles in den Angeboten stimmt nicht.“

Der nächste Schritt: der Bauvertrag. Mit einem erfahrenen Architekten an der Seite geht auch das einfacher. Hauseigentümervereine wie Haus und Grund bieten Musterverträge für Handwerkerleistungen. Bauverträge werden mittlerweile nur noch nach BGB abgeschlossen.

„Festpreis vereinbaren“

Was die Auftragsvergabe angeht, steckt der Teufel im Detail. „Ich empfehle immer, einen Festpreis auszumachen“, sagt Wambach. 15 Prozent dürfen die Betriebe ohne Nachweis draufpacken, was darüber hinaus geht, geht ins juristisch Eingemachte. „Doch Festpreis – und zwar genau dieses Wort – muss im Vertrag stehen. Da sind die Gerichte sehr streng“, stellt der Verbraucherschützer fest.

Per Vertrag lassen sich auch andere Punkte absichern: etwa, dass die Sanierung am Ende einen bestimmten energetischen Erfolg bringen muss. Dabei sollten die Bauherren auf eine Qualitätskontrolle drängen, zum Beispiel über die Thermografie.

Buchtipp

Die Verbraucherzentrale hat den Ratgeber „Gebäude modernisieren – Energie sparen“ herausgegeben. In den mehr als 300 Seiten wird auch angesprochen, welche Fachleute bei einer Sanierungsmaßnahme weiter helfen, wie Verträge mit ihnen und Handwerkern verfasst werden sollten, wie der Bauablauf organisiert werden kann und was bei der Bauabnahme zu beachten ist.

Man muss auf die Vergleichbarkeit der Angebote achten.

Lovis Wambach, Verbraucherschützer

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Artikel vom 05.04.11 - 12:00 Uhr
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