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Steuerersparnis bei Vermietung

Wer modernisiert, kann dies steuerlich geltend machen. Eine Beispielrechnung.

Familie Mustermann besitzt ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1970). Beide Wohneinheiten sind gleich groß, die eine ist vermietet. Die Mieteinnahmen belaufen sich auf 700 Euro netto, die Betriebskostenvorauszahlung liegt bei 200 Euro. Um Energiekosten zu senken, planen die Hauseigentümer eine energetische Modernisierung mit neuem Dach, Dämmmaßnahmen, Fenstertausch und neuer Heizung samt Solaranlage (siehe nebenstehende Rechnung). Die Kosten liegen bei 70 000 Euro. Dank Eigenkapital und öffentlicher Förderung muss unsere Familie Muster 50 000 Euro finanzieren.

Solche Modernisierungs-Maßnahmen seien aus steuerlicher Sicht Erhaltungsmaßnahmen, so der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) und rechnet vor, wie die Hausbesitzer die Kosten abschreiben können. „Zu beachten ist jedoch, dass nur die anteiligen Renovierungskosten für die vermietete Wohnung absetzbar sind“, unterstreicht Martina Bruse vom NVL. Das heißt in diesem Fall die Hälfte, da beide Wohnungen gleich groß sind.

Die Familie kann somit nach NVL-Angaben 26 078 Euro neben den anderen Kosten (zum Beispiel Gebäudeabschreibung und Betriebskosten) absetzen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent wäre das eine Ersparnis von rund 9127 Euro. Sie könnte die Kosten aber auch über fünf Jahre verteilen.

Für die eigene Wohnung kann sie zusätzlich Handwerkerleistungen steuermindernd berücksichtigen. Die Lohnkosten belaufen sich auf 10 000 Euro. Der absetzbare Höchstbetrag betrage 6000 Euro, so der NVL. Damit würde sich die Steuerschuld noch mal um 1200 Euro (20 Prozent von 6000 Euro) verringern. „Wenn man die Rechnungen auf zwei Jahre verteilen würde, könnten die verbleibenden 4000 Euro im Folgejahr noch mal eine Steuerersparnis von 800 Euro (20 Prozent von 4000 Euro) bringen.

Artikel vom 07.04.11 - 12:00 Uhr
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