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Neubauten bekommen ihn sowieso. Doch auch diejenigen, die ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen, müssen Farbe bekennen und einen Energieausweis vorlegen. Er soll Kauf- oder Mietinteressenten einen Eindruck geben, ob das ausgeguckte Objekt energetisch in Schuss ist und mit welchen Energiekosten sie rechnen müssen. Es gibt zwei Arten:
Der Verbrauchsausweis wird mit Hilfe der Energieabrechnungen der vergangenen drei Jahre erstellt. „Dadurch ist er sehr stark abhängig vom Verhalten der Bewohner“, merkt Schimweg an. Wie hoch haben sie ihre Heizung gedreht? Wie viel warmes Wasser haben sie verbraucht? Dabei wird das Dokument für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung.
Für den Bedarfsausweis dagegen wird der Energiebedarf des Gebäudes unter normierten Bedingungen berechnet. Dabei spielen unter anderem die Größe der Wärme übertragenden Flächen, die vorhandenen Bauteile, deren Dämmung, und die Heizungsanlage eine Rolle. Auch dieser Ausweistyp gilt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen.
Die Bewertung wird mittels eines Farbbandes dargestellt. Das reicht von Grün über Gelb zu Rot. Das erinnert an die Ampel im Straßenverkehr: Rot bedeutet „Stop!“ – dieses Haus benötigt zu viel Energie. Mit Grün dagegen ist alles in Ordnung.
Bei Familie Karaman wird sich die Farbskala verbessern. Sie hat einen Bedarfsausweis in Auftrag gegeben, zumal er den Erfolg der energetischen Modernisierung sofort widerspiegelt. „Wir haben es schon bei der Vermietung gemerkt“, erzählen die Hauseigentümer. Nach der Sanierung seien wieder alle Wohnungen belegt.
Der Energieverbrauch hat sich verbessert.
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22. bis 30. Oktober |
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