|
|

Wer einen neuen Stromversorger gewählt hat, setzt sich mit diesem in Verbindung und erhält per Post einen Vertrag. Dieser Vertrag muss ausgefüllt werden. Der neue Energieversorger benötigt den Namen des bisherigen Stromlieferanten, des Netzbetreibers, die Zählernummer, die vorherige Kundennummer sowie den letzten Jahresverbrauch.
Standardmäßig wird eine Einzugsermächtigung für die monatlichen Abschlagszahlungen gefordert. Wer diese nicht erteilen möchte, sollte sich vorher nach anderen Zahlungsweisen erkundigen. Außerdem muss dem neuen Anbieter eine Vollmacht erteilt werden, damit er den alten Liefervertrag kündigen kann. Dann kümmert er sich um alles weitere. Der Kunde erhält danach eine Bestätigung des Vertragsabschlusses vom neuen Lieferanten und einen Liefertermin. Der vorherige Lieferant bestätigt hingegen die Kündigung und schickt eine Abschlussrechnung.
Die Bestätigung des Vertragsabschlusses mit dem genauen Liefertermin erhalten Kunden von dem neuen Stromanbieter. Die Bestätigung der Vertragskündigung und eine Abschlussrechnung hingegen vom alten Stromversorger. Technische Arbeiten oder gar ein neuer Zähler sind nicht erforderlich. Es entstehen keine Wechselgebühren.
Wenn sich der Stromzähler nicht in der Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Mieter sollten sich notfalls an ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart wenden.
Technische Arbeiten, beispielsweise am Stromzähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt übrigens weiterhin der örtliche Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass die Kunden selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten mitzuteilen.
Wer seinen neuen Anbieter wieder wechseln möchte, kann unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist einen neuen Anbieter suchen oder wieder zurück zu dem alten Stromversorger wechseln.
Dem neuen Anbieter Namen des bisherigen Stromlieferanten sowie Zählernummer, Kundennummer und den letzten Jahresverbrauch mitteilen.
Dem neuen Anbieter eine Vollmacht erteilen, damit der den alten Liefervertrag mit dem Versorger kündigen kann.
Zählerstand ablesen, damit eine taggenaue Abrechnung möglich ist.
Stimmen Sie ab über:
Verkaufs- u. Informationsaus-stellungen rund um das Thema "Renovierung und Sanierung" finden Sie hier:
| 14. bis 15. Mai | Bau- und Immo-Tage |
|
22. bis 30. Oktober |
Messe "Bauen" |
| 20. bis 22. Januar 2012 | hanseBAU Bremen |
Man kann viel Bares sparen, wenn man den richtigen Anbieter für Energiequellen nutzt. Auf folgenden Seiten können Sie unter anderem Ihre
jährlichen Kosten für den Energieverbrauch
bei möglichen Anbietern errechnen lassen:
| Stromsparer | Energieverbrauch errechnen und den günstigsten Anbieter finden. |
| Stromvergleich | Vergleichen Sie verschiedene Anbieter für Strom, Gas oder Öl. |
| Check24 | Preise vergleichen und den für Sie günstigsten Tarif für Strom und Gas errechnen. |
Wo wird man lästigen Bauschutt los