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Rechnung schockt Anwohner


wanhöden. Erst locken und dann abzocken? Diesen Verdacht hegen die Anwohner des Süderbergs in Wanhöden gegen den Wasser- und Abwasserverband Wesermünde (WAVWN). Sie sollen für ihre Kanalanschlüsse plötzlich doppelt so viel zahlen wie bisher. Grund: Der Verband hat einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1974 übersehen, der eine Abrechnung nach zweigeschossiger Bauweise erforderlich macht. Von Markus Roloff


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Hans-Heinrich Eckhoff (links) und Lothar Fanslau sind erbost. Weil 2005 ein Bebauungsplan übersehen wurde, müssen die Anwohner des Süderbergs jetzt doppelt so hohe Abwasserkosten zahlen wie bislang. Foto mar

„Wir sind natürlich verärgert“, sagt Anlieger Jürgen Bruns, „denn wir Anwohner müssen jetzt für die Fehler des WAVWN und der Gemeinde Nordholz bezahlen. Das kann nicht sein.“

Als der Abwasserverband den Wanhödenern im Süderberg 2005 den Kanal schmackhaft machte, wusste er von dem Bebauungsplan nichts. Auch als 2006 die Anwohner ihre Rechnungen erhielten, war von dem Plan nichts bekannt. WAVWN-Geschäftsführer Matthias Rinas gesteht den Fehler ein: „Wir haben die Anwohner damals aus Unwissenheit falsch informiert und die Beiträge falsch erhoben.“ Anwohner Jürgen Bruns ist sich sicher: „Wenn wir damals schon die wirklichen Kosten erfahren hätten, hätten wir dem Kanalbau nicht zugestimmt.“ Bruns soll jetzt ein zweites Mal 5500 Euro für den Kanalanschluss berappen. Der Beitrag richtet sich nach der Größe des jeweiligen Grundstücks.

Dem Abwasserverband sind rechtlich die Hände gebunden. „Unser Fehler wurde bei einer Revision festgestellt“, sagt Geschäftsführer Rinas. „Wir sind gesetzlich verpflichtet, den höheren Beitrag zu erheben, auch wenn uns das für unsere Kunden leid tut. Tun wir das nicht, würden wir gesetzeswidrig handeln und ich könnte als Geschäftsführer privatrechtlich belangt werden.“ Ein Teufelskreis, wie Rinas meint.

Nordholz’ Bürgermeister Bernhard Jährling weiß nicht, warum der Bebauungsplan übersehen wurde. „Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit für die Anlieger, aber uns sind bei den Anschlussgebühren rechtlich die Hände gebunden.“ Er bedauert, dass das Gesetz keine Berechnung nach der tatsächlichen Geschosshöhe zulässt. Denn im Süderberg haben die betroffenen Anlieger nur eingeschossig gebaut.

So einfach hinnehmen wollen die Süderberg-Anwohner den Rechnungsschock jedoch nicht. „Einige von uns werden klagen gegen Amtshaftung aufgrund falscher Beratung“, kündigt Jürgen Bruns an. Jährling versteht das: „Ich würde auch klagen.“

Artikel vom 03.09.10 - 12:00 Uhr
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