Die Einführung erfordert unter anderem für die Bilanzierung erstmals die vollständige Bewertung des gesamten Vermögens einer Kommunen – vom Gullydeckel und Laternenpfahl bis zu Straßen und Gebäuden. Im Gegensatz zur Doppik werden in der Kameralistik bei den auf Prognosen basierenden Planrechnungen (Haushalt, Finanzplan) nur kassenwirksame Einnahmen und Ausgaben betrachtet, nicht aber im betriebswirtschaftlichen Sinne nach Ertrag und Aufwendung.

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