Auslöser dafür war der Antrag eines Investors im vergangenen Jahr, eine solche Anlage in Wehdel bauen zu dürfen. Kurz vor Weihnachten hatte der Bau- und Planungsausschuss deshalb beschlossen, vor einer Entscheidung einen Kriterienkatalog zu entwickeln, um im Falle weiterer Anträge eine Grundlage zur gerechten Beurteilung solcher Anträge zu haben.
Den Katalog stellten Bürgermeister Klaus Wirth, der Erste Gemeinderat Thorsten Küver und Fachbereichsleiter Stefan Grün nun vor. Grün begann mit einer Darstellung der Standorte, an denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen aufgestellt werden könnten. Ausdrücklich betonte er, dass es sich dabei noch um „Suchräume“ handeln würde, die man sich detailliert anschauen müsse, wenn konkrete Anträge vorlägen.
Zu berücksichtigen seien dabei auch die Entfernungen zur Wohnbebauung, Schutzgebiete und die Größe des geplanten Vorhabens. Für die Gemeinde Schiffdorf schlug die Verwaltung vor, den Abstand zu Wohnhäusern auf mindestens 120 Meter festzulegen. Die Anlagen sollten außerdem mit Einfriedungen umgeben werden, die auch als Sichtschutz dienen können. Beispiel: eine Anpflanzung von Bäumen und Büschen.
Außerdem sollten keine ökologisch wertvollen Flächen belegt werden und es sollten geeignete Einspeisungsmöglichkeiten ins öffentliche Stromnetz vorhanden sein. Auch sollten Bereiche die für den Tourismus oder der Naherholung genutzt werden nicht beeinträchtigt werden.
Auch wichtig: der Abstand der Anlagen voneinander. Vorschlag der Verwaltung: Mindestens fünf Kilometer.
Am Ende der von Sachlichkeit geprägten Diskussion stimmte der Ausschuss bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die Vorschläge der Verwaltung. (br)

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