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Gemeinde legt Kriterien fest

Schiffdorf. Wo sollen in der Gemeinde Schiffdorf Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen können? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft. Mögliche Standorte sowie einen Kriterienkatalog zur Beurteilung solcher Anlagen hatte die Gemeindeverwaltung erarbeitet.

Auslöser dafür war der Antrag eines Investors im vergangenen Jahr, eine solche Anlage in Wehdel bauen zu dürfen. Kurz vor Weihnachten hatte der Bau- und Planungsausschuss deshalb beschlossen, vor einer Entscheidung einen Kriterienkatalog zu entwickeln, um im Falle weiterer Anträge eine Grundlage zur gerechten Beurteilung solcher Anträge zu haben.

Den Katalog stellten Bürgermeister Klaus Wirth, der Erste Gemeinderat Thorsten Küver und Fachbereichsleiter Stefan Grün nun vor. Grün begann mit einer Darstellung der Standorte, an denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen aufgestellt werden könnten. Ausdrücklich betonte er, dass es sich dabei noch um „Suchräume“ handeln würde, die man sich detailliert anschauen müsse, wenn konkrete Anträge vorlägen.

Standorte an der Autobahn

Die möglichen Flächen liegen sämtlich an der A 27 und der Bahnlinie. „Das ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Es besagt unter anderem, dass solche Anlagen in einem Abstand von 110 Metern von Autobahnen oder Schienenwegen liegen dürfen“, betonte Grün.

Zu berücksichtigen seien dabei auch die Entfernungen zur Wohnbebauung, Schutzgebiete und die Größe des geplanten Vorhabens. Für die Gemeinde Schiffdorf schlug die Verwaltung vor, den Abstand zu Wohnhäusern auf mindestens 120 Meter festzulegen. Die Anlagen sollten außerdem mit Einfriedungen umgeben werden, die auch als Sichtschutz dienen können. Beispiel: eine Anpflanzung von Bäumen und Büschen.

Außerdem sollten keine ökologisch wertvollen Flächen belegt werden und es sollten geeignete Einspeisungsmöglichkeiten ins öffentliche Stromnetz vorhanden sein. Auch sollten Bereiche die für den Tourismus oder der Naherholung genutzt werden nicht beeinträchtigt werden.

Auch wichtig: der Abstand der Anlagen voneinander. Vorschlag der Verwaltung: Mindestens fünf Kilometer.

Am Ende der von Sachlichkeit geprägten Diskussion stimmte der Ausschuss bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die Vorschläge der Verwaltung. (br)

Auf einen Blick

Mögliche Standorte von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Schiffdorf: An der A 27, Anschlussstelle Debstedt, südlich von Wehden, nördlich von Spaden und an der Anschlussstelle Überseehäfen. Außerdem an der Bahnlinie, südöstlich von Schiffdorf-Friedheim, nördlich von Loxstedt-Hosermühlen, beim Windpark Sellstedt, entlang der Bahnlinie zwischen Sellstedt und Wehdel sowie zwischen Wehdel und Geesenseth.

Artikel vom 28.01.12 - 12:00 Uhr
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