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Schwarz gebaut? Weiß nicht!


Kreis Cuxhaven. Sich beim Bebauen seines Grundstücks nicht an die Regeln zu halten, kann teuer werden. Vor allem missgünstige Nachbarn helfen den Behörden, wenn es gilt, Schwarzbauten aufzuspüren. Von jens Schönig


Die Gründe dafür, warum man womöglich einen Schwarzbau auf seinem Grundstück hat, sind vielfältig. Walter B.*, Architekt aus dem Landkreis, nennt ein Beispiel: „Manche Eigentümer glauben, weil es einen Carport im Baumarkt günstig zum Mitnehmen gibt, wäre er auch genehmigungsfrei.“ Schon öfter ist er im Rahmen eines Projekts für einen Kunden vor Ort auf Bauten gestoßen, die dort offiziell nicht hingehörten oder abweichend von der ursprünglichen Genehmigung gebaut wurden. „In dem Fall muss ich den ungenehmigten Bau nachträglich genehmigen lassen und das ist meist ein beträchtlicher Aufwand.“

Zusätzliche Kosten wären noch das kleinere Übel für den Eigentümer. Denn der Architekt hat den Eindruck, dass der Landkreis Cuxhaven Schwarzbauten den Kampf angesagt hat und gegen deren Eigentümer künftig härter durchgreifen will.

Andreas Eickmann vom Amt für Bauaufsicht und Regionalplanung bestreitet das. „Wir haben einen einzigen Kontrollbeamten für den gesamten Landkreis“, sagt der Amtsleiter. „Ein planmäßiges Vorgehen ist da gar nicht möglich.“ Wie viele ungenehmigte Bauwerke im Landkreis stehen könnten, kann er nicht abschätzen. „Dafür gibt es einfach zu wenig Anhaltspunkte.“

Konkreter wird Till Kratz, Leiter des Katasteramts Wesermünde: „Unsere Mitarbeiter treffen bei Kartenaktualisierungen fast täglich auf Gebäude, die im Liegenschaftskataster nicht verzeichnet sind.“ Die Rechtmäßigkeit des Baus prüfen die Vermesser freilich nicht, sondern nur, ob das Gebäude für das Kataster eingemessen werden muss. „Wir sind keine Kontrollbehörde, das sagen wir auch den Eigentümern.“ Erkenntnisse über nicht verzeichnete Bauten werden auch nicht an die Baubehörde weitergegeben. „Das Katasteramt untersteht dem Land, während das Bauamt eine kommunale Behörde ist. Die Informationswege sind also völlig unterschiedlich“, erklärt Kratz. „Deshalb können wir bei den gefundenen Gebäuden auch nicht beurteilen, ob sie baurechtlich einwandfrei sind. Für uns zählt nur die Einmessung.“

Eigentlich ganz einfach

Auch ein nicht einmessungspflichtiges Bauwerk kann freilich genehmigungspflichtig sein. Gesetzliche Unstimmigkeiten gibt es aber laut Eickmann nicht. „Eigentlich ist es ganz einfach: Es gibt eine Landesbauordnung und die Paragrafen 69 und 69a führen genehmigungsfreie Baumaßnahmen auf. Alles, was dort nicht drinsteht, ist automatisch genehmigungspflichtig.“

Bei der Verfolgung sogenannter baurechtswidriger Zustände geht das Bauamt vor allem Hinweisen aus der Bevölkerung nach. So ist die Zahl der Anzeigen im Landkreis in den zurückliegenden Jahren von 160 auf über 200 gestiegen. Die Zahl der Bußgeldverfahren blieb indes relativ konstant unter 100. Und nicht immer sind die „besorgten Bürger“ selbst von dem monierten Bau betroffen, etwa weil der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten wurde. „Oft kommen solche Hinweise schlicht von Bürgern, die sich mit ihrem Nachbarn verkracht haben“, weiß Andreas Eickmann. „Da menschelt es halt auch mal ganz gehörig.“

Auch gegen entdeckte Unregelmäßigkeiten gebe es keine „harte Hand“, betont der Amtsleiter. „Zunächst einmal gibt es dafür ein festgelegtes Verfahren, in dem natürlich auch der Eigentümer zu Wort kommt. Darüber hinaus prüfen wir jeden Einzelfall individuell und versuchen auch gemeinsam mit dem Eigentümer eine vernünftige Lösung zu finden.“

*Name geändert.


Artikel vom 03.02.12 - 16:00 Uhr
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