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Da ist Feuer unterm Dach


Kreis Cuxhaven. Die Europäische Union tüftelt derzeit eine neue Arbeitszeitrichtlinie für ihre Mitgliedsstaaten aus. Die Regelung, die eigentlich dafür gedacht ist, Arbeitnehmer europaweit vor Ausbeutung zu schützen, könnte sich für Institutionen wie die Freiwilligen Feuerwehren als Tiefschlag erweisen. Von Jens Schönig


Laut EU-Richtlinie soll niemand künftig länger als 48 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings macht der Richtlinienentwurf keinen Unterschied zwischen Berufstätigkeit und ehrenamtlicher Arbeit. Für die 137 Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Cuxhaven hieße das: Wer einer 40-stündigen Regelarbeit nachgeht, hätte nur noch 8 Stunden in der Woche für sein Ehrenamt in der Brandbekämpfung übrig.

Für Kreisbrandmeister Helmut Heinemeyer ist die Regelung ein Ding der Unmöglichkeit. „Schon mit regelmäßigen Schulungen wäre ein Großteil dieser Zeit aufgebraucht“, gibt er zu bedenken. Zwar seien die Wehren mit rund 4500 Aktiven gut bestückt, so dass er für das Cuxland zunächst relativ wenige personelle Probleme mit der neuen Regelung befürchtet. Aber es geht ihm auch ums Prinzip. „Man darf Arbeitszeit und Ehrenamt nicht so einfach vermischen“, sagt er.

Ein zweites Problem ist in diesem Zusammenhang die geplante elfstündige Ruhepause zwischen den Arbeitseinsätzen. Ein Brandbekämpfer, der um Mitternacht von einem Einsatz zurückkommt, stünde also seinem Arbeitgeber am nächsten Tag erst ab 11 Uhr zur Verfügung.

Das Problem würde sich auch beim Technischen Hilfswerk stellen, räumt deren Pressesprecher Nicolas Hefner ein. „Da wir aber in der Regel nach der Feuerwehr beziehungsweise zur Unterstützung kommen, haben wir insgesamt deutlich weniger Einsätze als die Feuerwehren.“

Ruhezeit vorgeschrieben

Rund 2700 Einsätze fuhren die Feuerwehren des Landkreises im vergangenen Jahr. Nach einem Einsatz muss es laut geltendem Landesbrandschutzgesetz eine Ruhezeit von mindestens vier Stunden geben. Kollidieren diese Zeiten mit der beruflichen Arbeitszeit des Brandbekämpfers, so zahlt die Kommune dem Arbeitgeber dessen Ausfall. „Tatsächlich besteht aber nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer wirklich auf so einer Entschädigung“, erklärt Heinemeyer. „Wir haben seitens der Firmen eine große stillschweigende Unterstützung unserer Arbeit.“

Mit der könnte es unter der neuen EU-Regelung aber schnell vorbei sein. „Dann wird es mit Sicherheit deutlich mehr Ausfallzeiten geben“, befürchtet der Kreisbrandmeister. „Und dann wird wohl jeder Arbeitgeber auf sein Recht pochen.“ Auf die Kommunen würden dann beträchtliche Mehrkosten zukommen.

Rudolf Römer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Feuerwehrverbands, wird deutlicher: „Wenn die Regelung so kommen würde, wäre das der Tod des Systems Freiwillige Feuerwehr in Deutschland.“ In einem Positionspapier fordert der Verband deshalb von der EU eine Ausnahmeregelung für Freiwillige Feuerwehren. Vom Land Niedersachsen haben die ehrenamtlichen Brandschützer dafür bereits Rückendeckung bekommen.

Die Entscheidung über die neue Arbeitszeitenrichtlinie soll voraussichtlich im Herbst dieses Jahres fallen. „Bis September haben die beteiligten Interessengruppen noch Zeit, eine für alle EU-Staaten verträgliche Lösung auszuarbeiten“, weiß Römer.

Vor diesem Hintergrund ist die Richtlinie für den Landkreis derzeit noch kein Thema, bestätigt Henning Esselborn, der beim Ordnungsamt für Brand- und Katastrophenschutz zuständig ist. „Wir wüssten zurzeit auch nicht, wie eine solche Regelung kontrolliert werden könnte“, so Esselborn.

Artikel vom 06.02.12 - 12:00 Uhr
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