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30500 Euro für ein Lied

Bis zu 30 500 Euro für ein Lied aus dem Internet – ein Schock für Kirstin Hein aus Dorum. Anwälte behaupteten, sie habe auf einer Tauschbörse illegal Musik heruntergeladen. Dafür sollte sie zahlen. Dabei habe die Familie zum angeblichen Tatzeitpunkt gar kein Internet gehabt, sagt sie. Wie viele Betroffene fand sie Rechtshilfe beim Verbraucherschutz – doch ein mulmiges Gefühl bleibt. Von Annabel Trautwein

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Kirstin Hein aus Dorum sollte 450 Euro zahlen für ein Lied, das sie angeblich illegal aus dem Internet heruntergeladen hatte. Foto atw

Sie habe Urheberrechte verletzt, stand in dem Mahnbrief, den Kirstin Hein am 12. Februar aus dem Briefkasten holte. Am Montag, 30. November, soll jemand das Lied „Fever“ von der Gruppe Cascada über den Internetanschluss der Familie aus dem Netz gezogen haben – von einer der vielen Tauschbörsen, auf denen auch urheberrechtlich geschützte Musik angeboten wird. Die Verfasser des Mahnschreibens wollten Schadensersatz – zunächst 450 Euro als Vergleichssumme. Sollte sie sich darauf nicht einlassen, müsse sie mit Gebühren von mehr als Tausend Euro rechnen. Und sollte sie es wagen, den Fall vor Gericht zu bringen, könnten es sogar 30 500 Euro werden.


„Wenn man diese Summen sieht, dann schrillen erst mal die Alarmglocken“, sagt die 43-Jährige. Sie selbst kenne weder das Lied noch die Gruppe, auch sei sie noch nie auf der Internetseite einer Tauschbörse gewesen. Ihr Mann habe zu Computern erst recht keinen Draht. „Ich hatte erst die Kinder im Verdacht“, sagt die Dorumerin. Als jedoch alle drei Kinder ihr versicherten, sie hätten mit dem Download nichts zu tun, wurde sie misstrauisch.


Sie rief die Anwälte in Karlsruhe an, die das Schreiben geschickt hatten. Auf welcher Internetseite sie die Musik heruntergeladen haben sollte, konnte die Mitarbeiterin der Kanzlei ihr nicht sagen. Wohl aber bot sie ihr eine Ratenzahlung an. Der Zahlungsplan lag am nächsten Tag im Briefkasten.


Kirstin Hein forschte weiter und fand heraus: Zum angeblichen Tatzeitpunkt waren nicht nur alle Familienmitglieder außer Haus – sogar der Internetanschluss lag lahm. Der Freund ihrer ältesten Tochter hatte den Computer Mitte November in Reparatur genommen und das Gerät völlig zerlegt. Internet hatten sie erst Ende des Jahres wieder.


Kirstin Hein war hin- und hergerissen. Die Gewissheit, zu Unrecht beschuldigt zu sein, ließ ihr keine Ruhe. Zahlen wollte sie auf keinen Fall. Doch sollte sie es auf einen Prozess ankommen lassen? „Ich hatte natürlich Angst, dass es noch teurer wird“, sagt sie. Rat fand sie bei der Verbraucherzentrale in Cuxhaven.


Dort ist Rechtsanwalt Jan Mittelstedt für Fragen des Urheberrechts zuständig. Kirstin Heins ist kein Einzelfall, sagt er. Jede Woche rufen Menschen aus dem Landkreis bei ihm an, denen vorgeworfen wird, illegal Musik aus dem Netz heruntergeladen oder angeboten zu haben.


Die beauftragten Anwälte schlügen meistens einen Vergleich vor, bei dem die Beschuldigten zwischen 400 und 1000 Euro zahlen sollen. Andernfalls würde die volle Mahngebühr fällig, die die Kanzleien laut Mittelstedt in der Regel bei etwa 1600 Euro veranschlagten. Die Auftraggeber seien meist große Musikverlage, die die Rechte an der Musik von den jeweiligen Künstlern gekauft haben. Er habe aber auch schon einmal eine Schadensersatzforderung mit der Unterschrift des Rappers Bushido auf dem Schreibtisch gehabt.


Das Verbreiten urheberrechtlich geschützter Musik, Bilder oder Texte ist eindeutig verboten, sagt Mittelstedt. Doch ob im einzelnen Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sei nicht immer klar. „Die Beweispflicht liegt beim Urheberrechtsinhaber“, sagt er. Der oft angeführte Nachweis, dass geschützte Musik über eine bestimmte IP-Adresse heruntergeladen wurde, reiche als Beweis nicht aus. Zudem müsse angegeben werden, welche Tauschbörse der Beschuldigte genutzt haben soll – was die Anwälte in Kirstin Heins Fall nicht getan hatten.


Die Dorumerin ist froh, den Schritt zum Anwalt gewagt zu haben. Nachdem Mittelstedt den Anwälten in Karlsruhe geschrieben hatte, hat sie von ihnen nichts mehr gehört. Doch das mulmige Gefühl, es könnte etwas nachkommen, ist noch nicht ganz gewichen, sagt sie. „Ein gefühltes Restrisiko bleibt.“


 

Abmahnung – was tun?
Flattert eine Abmahnung ins Haus, ist auf jeden Fall juristischer Rat eines Experten wichtig.


Man sollte die in der Regel geforderte „Unterlassungserklärung“ nicht sofort abgeben, sondern eine Fristverlängerung beantragen, um Zeit zu gewinnen.
 
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte man nachfragen, ob die Kosten eines etwaigen Rechtsstreits übernommen werden.
 
Die Verbraucherzentrale und/oder einen Anwalt einschalten.
 
Mit dem Anwalt vorher ein Honorar vereinbaren.
 
Auch wenn die Abmahnung an sich berechtigt ist, sind die Schadensersatzforderungen und die Gebühren des gegnerischen Anwalt meistens zu hoch. Entscheidend ist, wie viele Musikstücke man illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen hat. Und der Gesetzgeber hat die Anwaltsgebühren für Bagatellverstöße auf 100 Euro begrenzt.

Generell gilt: Hände weg von illegalen Tauschbörsen. Es gibt auch legale Angebote für „kleines Geld“ oder gar mit kostenlosen Stücken. www.klicksafe.de

Artikel vom 18.03.10 - 16:00 Uhr
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