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Sperrmüll: Eine Wissenschaft für sich


Loxstedt. Christel Hüneke ist ein vergnügter Mensch. Aber jüngst hat sich der Loxstedter doch „ein bisschen geärgert“, wie er sagt. Er hatte Sperrmüll angemeldet und vor sein Grundstück gestellt. Als das Müllfahrzeug wegfuhr, blieb ein Windschutz aus festem Stroh liegen. Was darf hinein und was nicht? Mit dem Thema Sperrmüll steht nicht nur der Loxstedter auf Kriegsfuß. Von Barbara Fixy


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Wieso konnten sie die nun nicht mitnehmen? Christel Hüneke aus Loxstedt hat wenig Verständnis für die Kriterien der Sperrmüllabfuhr. Foto br

Dabei hatte sich Hüneke die Sperrmüll-Regeln genau durchgelesen. Sie enthalten alles, was nicht in den Sperrmüll darf, und waren ihm mit dem Abholtermin von der Müllentsorgungsfirma Nehlsen zugestellt worden. Seinen Windschutz fand er nicht in der Geht-gar-nicht-Liste.

Hüneke rief Nehlsen-Geschäftsführer Ernst Böning in Loxstedt an, weil er an ein Versehen glaubte. Aber der wollte laut Hüneke nicht einlenken und die Strohmatte abnehmen. Böning war gestern nicht zu erreichen.

Der Abfallberater Michael Marek beim Landkreis aber erklärte auf Anhieb: „Es handelt sich hier nicht um Sperrmüll, sondern um Bauabfall.“ Der Strohwindschutz sei eine Art Zaun und somit nicht über den Sperrmüll zu entsorgen.

Ausgerechnet Zäune werden nicht auf der Nehlsen-Postkarte erwähnt. Aber Marek hat eine goldene Regel, die für grundsätzliche Klarheit sorgen könnte. Sie steht im folgenden, etwas sperrigen Satz im Abfuhrkalender des Kreises, den jeder Haushalt erhält: „Sperrmüll umfasst das bewegliche Haushaltsinventar und sperrige Gerätschaften, die mit Haus und Garten nicht fest verbunden sind. Im Klartext: Alles, was zwischen den vier Wänden hin und her geräumt werden kann, darf in den Sperrmüll.

Die Botschaft ist noch nicht bei allen Cuxland-Bewohnern angekommen. So kommt es immer wieder vor, dass Bürger nach der Renovierung Türen und Rahmen zum Sperrmüll an die Straße stellen und dann alles wieder einsammeln und in einer der Bauschuttannahmestellen deponieren müssen. „Das sind eben auch Bauteile, die fest mit dem Haus verbunden sind“, erklärt Marek.

Bauschutt entsorgen kostet

Eine Ausnahme von der Vier-Wände-Regel lässt der Kreis zu. Per Definition dürfte die Sperrmüllabfuhr nur lose verlegte Teppiche mitnehmen. Sie entsorgt ausnahmsweise aber auch verklebten Teppichboden, wenn er handlich verpackt bereit liegt. Allerdings hört die Großzügigkeit bei keramischen Bodenfliesen schon wieder auf. Marek: „Das ist mineralischer Abfall und gehört auf die Bauschuttdeponie.“ Dafür muss bezahlt werden, nicht aber für Sperrmüll.

Hintergrund ist neben dem gesetzlichen Zwang auch ein finanzielles Kalkül. Die Sperrmüllabfuhr wird aus den Müllgebühren bezahlt, und die sind im Interesse der Bürger knapp bemessen. 7000 Tonnen Sperrmüll geben die Bürger jährlich ab. Nehlsen entsorgt laut Firmensprecher Michael Drost 5000 Tonnen. Der Kreis zahlt pro Tonne. Über den Preis reden weder Drost noch Marek.

Für Hünekes Strohmatte hat Marek aber einen praktikablen Lösungsvorschlag: Kleinschneiden und ab in die Restmülltonne.

Drost will anregen, dass Mareks goldene Sperrmüll-Regel den Bürgern künftig mit dem Abfuhrtermin ins Haus flattert. Marek beantwortet alle Zweifelsfragen unter 0 47 21/66 22 15.

Artikel vom 28.08.10 - 16:00 Uhr
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