
Die Christdemokraten hatten gefordert, ein Nachtfahrverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger sowie für Zugmaschinen mit Ausnahme von Personenkraftwagen und Kraftomnibussen für die Mittelstraße einzuführen. Eine entsprechende Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 253 mit Zusatzzeichen „22 bis 6 Uhr“ sollte von der Verwaltung veranlasst werden. Mit dieser Maßnahme wolle man die Nachtruhe von Anwohnern der Mittelstraße in Zukunft besser schützen, betonte Hanke Pakusch (CDU). Besonders ältere Bewohner der Mittelstraße hätten sich über nächtliche Ruhestörung durch den Lieferverkehr beschwert. Kaufmann Benno Lübs betreibt am Kopfende der Mittelstraße in der Langen Straße seit Jahrzehnten einen kleinen Supermarkt. Er betonte, dass sein Geschäft von großen Lastkraftwagen morgens immer erst nach sechs Uhr beliefert würde. Diese Lieferwagen würden auch nicht die Mittelstraße für die Anfahrt nutzen. Der Antrag sei ein Schildbürgerstreich, sagte Lübs (WWL), der als Ausschussvorsitzender an der Diskussion teilnahm.
Die Wremer Geschenke-Ecke an der Einmündung der Mittelstraße in die Wurster Landstraße wird ebenfalls nicht in der Nacht von Lastkraftwagen beliefert. Inhaber Gerd Hohlmann versicherte, dass ausschließlich Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen die Mittelstraße vor 6 Uhr morgens für die Zeitungs- und Zeitschriftenauslieferung nutzen. Dasselbe konnte auch Lübs für seinen Kaufmannsladen bestätigen.
Die CDU-Fraktion stellte daraufhin zur Diskussion, ob man nicht die Mittelstraße komplett für den Lieferverkehr sperren könne. Bürgermeister Heiko Dahl (WWL) wies darauf hin, dass dies eine Lawine auslösen könnte. Die Anwohner der Langen Straße wären dann wohl die nächsten, die ein Durchfahrtsverbot für Lkw einforderten. Aufgrund dieser Aussagen zog Pakusch den Antrag der CDU zurück. (ul)
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