
Vor fast einem Jahr im Mai 2011 hatten sich zehn Frauen und ein Mann mit Bürgermeister Klaus Wirth und Fachgebietsleiter Peter Preuß zum ersten Mal getroffen, um etwas für die ältere Generation zu tun. Die Neufassung wurde mit den Ausschussmitgliedern erörtert und auf der Sitzung einstimmig angenommen. So nahm der Seniorenbeirat mit der Änderung ein wenig Last vom Vorsitzenden. So soll der Vertreter ihn auch wirklich nach außen vertreten können, wenn er verhindert ist.
Ein neues Mitglied für den Seniorenbeirat des Landkreises wurde gewählt. Erika Diehl, die bereits den Vorsitz des Beirates hat, soll die Aufgabe übernehmen. „Meine erste Sitzung hab ich schon hinter mir“, sagte sie und fügte hinzu, dass es interessant sei zu erfahren, wie die anderen arbeiten. Man könne doch prima voneinander lernen.
Nicht so einfach ist es mit dem Antragsrecht, das die Grünen für den Seniorenbeirat im zuständigen Fachausschuss beantragt haben. Bislang konnte der Seniorenbeirat keine Anträge stellen. Aber auch Schulen und Kindertagesstätten, so die Begründung der Grünen, hätten ein Antragsrecht im jeweiligen Gremium.
Klaus Wirth erläuterte den Stolperstein, der rechtlicher Natur ist. „Der Vergleich mit Schulen und Kindertagesstätten hinkt, weil die Vertreter dieser Einrichtungen per Gesetz Mitglieder im zuständigen Fachausschuss sind. Für den Seniorenbeirat gibt es eine solche Regelung nicht.“ Grünen-Fraktionschef Hans-Peter Wierk: „Wir möchten keine Verwirrung stiften, auch wenn wir ein Antragsrecht wünschen.“
Man könne das Antragsrecht einführen, indem man dem Beirat ein hinzugewähltes Ausschussmitglied zuordnet. Gegenwärtig nehmen Dr. Gisela Klie, Elke Machner, Henning von Glahn und Marianne Lübbern diese Aufgabe wahr. „Ein zusätzliches, fünftes zugewähltes Mitglied könnte den Seniorenbeirat vertreten“, regte Meuser an. Diese Möglichkeit soll im Rat erörtert werden. Auch Vorsitzende Erika Diehl will sich mit ihrem Seniorenbeirat absprechen.
Es müsse eine Ausnahme bleiben, waren sich alle einig. Horst Schütte (Freie Bürger) warnte: „Vorsicht vor Ausnahmen, die wollen alle für sich beanspruchen.“ Eine besondere Begründung muss also gefunden werden, aber nur für diesen und keinen anderen Ausschuss, stellte auch Erster Gemeinderat Torsten Küver klar. Die Abstimmung fasste Wierk zusammen: „Teil eins: Das Antragsrecht wird gewährt, doch Teil zwei: Die Umsetzung des Wunsches soll in der nächsten Sitzung des Fachausschusses geklärt werden.“ (hde)
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