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Wieder ein Unfall im Hafen


Bremerhaven. Wieder ein schwerer Unfall im Hafen: Diesmal krachten ein BMW und ein Fiat auf dem Autoterminal aufeinander. Der Fiat wurde vom Laschhaken des anderen Fahrzeugs aufgerissen und überschlug sich. Der Fahrer kam ins Krankenhaus. Von Klaus Mündelein


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Auf dem Autoterminal wurden beim Zusammenstoß zweier Pkw die beiden Fahrer verletzt. Der Unfall wird jetzt untersucht. Foto eer

Am Dienstag eilten erneut Rettungsfahrzeuge in den Hafen. Einsatzkräfte der Feuerwehr brachten die Verletzten ins Krankenhaus. Nach Angaben der Hafenarbeitergewerkschaft Contterm soll der BMW-Fahrer an einem Stoppschild zunächst angehalten haben. Als er wieder anfuhr, kam es zur Kollision mit dem Fiat.

Die BLG bestätigt den Unfall. Laut Unternehmenssprecher Hartmut Schwerdtfeger hat ein unabhängiger, auswärtiger Sachverständiger den Unfallhergang untersucht. Der Bericht stehe noch aus. Die beiden Hafenarbeiter, die die Fahrzeuge gefahren haben, seien inzwischen aus dem Krankenhaus wieder entlassen worden, aber noch nicht wieder im Dienst. Wenn sie befragt werden können und der Bericht des Sachverständigen vorliegt, soll sich die Untersuchungskommission mit dem Unfall befassen.

Die BLG äußerte sich am Donnerstag allerdings nicht zu weiteren Vorwürfen der Contterm-Gewerkschafter in diesem Zusammenhang. Von den Unfallfahrern ist einer bei der BLG beschäftigt, einer beim Gesamthafenbetriebsverein (GHB), dem Personaldienstleister im Hafen. Contterm-Chef Wolfgang Kurz forderte eine „faire Behandlung“ des GHB-Kollegen, der als Fahrer des BMW sich seiner Meinung nach vorschriftsmäßig verhalten hat.

„Ungerechte Bestrafung“

Nach Ansicht von Contterm ist die faire Behandlung nicht selbstverständlich. „Die Erfahrungen der vergangenen Monate erwecken den Eindruck einer Ungleichbehandlung in der Schuldfrage, wenn austauschbares GHB-Personal in dem Unfall verstrickt ist“, sagt Kurz.

Daneben zeige die „Bestrafungspraxis“ bei der BLG, dass nach Belieben ohne feste Parameter Fahrverbote ausgesprochen würden. So sei ein GHB-Kollege wegen eines leichten Auffahrunfalls für sechs Wochen gesperrt worden, während ein anderer, der bei verbotener Rückwärtsfahrt jemanden schwer verletzt habe, weiter arbeiten durfte. Kurz fordert die BLG auf, nachvollziehbare Kriterien für Fahrverbote einzuführen.

Weiterhin wirft Kurz der BLG vor, die Unfallkommission von BLG und Gesamthafenbetriebsverein dazu zu missbrauchen, unliebsame Contterm-Kollegen zu „demütigen“. Auch dazu gab es von der BLG keine Stellungnahme.

Artikel vom 03.02.12 - 16:00 Uhr
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